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Die Alpinpolizei
Österreichweit gibt es 492 Alpinpolizistinnen und -polizisten, die in 32 alpinen Einsatzgruppen (AEG) organisiert sind. Alpine Einsatzgruppen bestehen in den Bezirken mit alpiner Topografie und werden von einem Polizei-Bergführer geleitet.
Abgesehen von 14 AEG-Leitern, die ausschließlich für den Alpindienst tätig sind, versehen die übrigen Beamten auf Polizeiinspektionen Dienst und werden bei Bedarf für diese spezielle Tätigkeit herangezogen.
Sehr oft steht für diese Ermittlungstätigkeit der Hubschrauber des Bundesmininsteriums für Inneres zur Verfügung, wo täglich neben dem Piloten ein Alpinpolizist als ständiges Crewmitglied an Bord ist und die ersten notwendigen Maßnahmen setzen kann.
Aufgaben
Die rechtlichen Grundlagen für das Tätigwerden der Alpinpolizei ergeben sich aus dem Sicherheitspolizeigesetz, der Strafprozessordnung und diverser landesgesetzlicher Bestimmungen. Im Rahmen dieser sicherheits- und kriminalpolizeilichen Aufgaben sind folgende Tätigkeiten durchzuführen:
1. Erhebung von Alpinunfällen. Darunter fallen Ereignisse im alpinen Gelände (wie Lawinenunfälle, Kletterunfälle in Fels und Eis etc.), bei denen Personen gefährdet, verletzt oder getötet wurden oder solche, bei deren Erhebung und Bewältigung alpin geschultes Personal erforderlich ist wie bei Unfällen in Kletterhallen oder an künstlichen Kletteranlagen, Hochseilgärten, etc.
2. Durchführung und Organisation von Suchaktionen und Fahndungen im alpinen Gelände.
Im organisierten Skiraum wird die Alpinpolizei allerdings nur bei Kollisionsunfällen (Verdacht auf Fremdverschulden), bei solchen mit tödlichem Ausgang und bei Liftunfällen tätig. Verletzt sich also ein Skifahrer auf einer präparierten Piste ohne Fremdeinwirkung, findet dieser Unfall nicht Eingang in die Statistik.
Die statistische Erfassung all dieser Unfälle/Tätigkeiten ist also ein "Nebenprodukt" der eigentlichen polizeilichen Tätigkeiten - wenngleich ein sehr wichtiges. Innerbetrieblich dient die Statistik als eine Art Tätigkeitsnachweis.
Grenzen des Systems
Am Beispiel der Vielzahl von kleineren und schwereren Verletzungen beim Skilauf im organisierten Skiraum ohne Fremdeinwirkung zeigen sich ganz eindeutig die Grenzen des derzeit Leistbaren dieser Unfallstatistik. Über die polizeiliche Schiene können solche Unfälle nicht erfasst werden - hier wären zukünftig Überlegungen anzustellen, wie diese Ereignisse über andere Schnittstellen in aussagekräftiger Art und Weise in die Statistik einfließen könnten.
Trotzdem bieten die in der Datenbank gespeicherten, nicht personenbezogenen Daten eine fundierte Basis für Unfallforschung und -prävention. Österreich hat diesbezüglich im zusammengewachsenen Europa eine Vorreiterrolle eingenommen.
Hans EBNER
Bundesministerium für Inneres
Abt. II/2 - Referent für Alpindienstangelegenheiten |
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