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FIS-Regeln @ Manfred Jarisch - Tirol Werbung
Die FIS-Regeln, als Maßstab für sportgerechtes Verhalten des sorgfältigen und verantwortungsbewussten Skifahrers und Snowboarders haben zum Ziel, Unfälle im organisierten Skiraum zu vermeiden. Die FIS-Regeln gelten für alle Wintersportler gleichermaßen und jeder ist verpflichtet, diese zu kennen und einzuhalten. Wer unter Verstoß gegen die Regeln einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich verantwortlich werden.
Autor: Sarah Markt, Juristin und ehemalige Mitarbeiterin ÖKAS; Titel: Skifahren Piste @ Manfred Jarisch – Tirol Werbung

Abbildungen: FIS-Regeln © Hans Herbig, Robert Pupender, Manfred Janisch - Tirol Werbung

  1. Rücksicht auf die anderen.
    Jeder Skifahrer¹ muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  1. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise.
    Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem
    Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  1. Wahl der Fahrspur.
    Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
  1. Überholen.
    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  1. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren.
    Jeder Skifahrer, der in eine Abfahrt einfährt, nach einem Halt wieder anfährt oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  1. Anhalten.
    Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  1. Aufstieg und Abfahrt.
    Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.
  1. Beachten der Zeichen.
    Jeder Skifahrer muss die Markierungen und die Signale beachten.
  1. Verhalten bei Unfällen.
    Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  1. Ausweispflicht.
    Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Ski Austria FIS-Regeln

Jeder Skifahrer¹ muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

1. FIS-Regel - Rücksicht auf andere

Abbildung: FIS-Regel © Markus Jenewein - Tirol Werbung

Entstehung

Die FIS Regeln sind 10 Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes FIS (Fédération Internationale de Ski), welche im Mai 1967 auf einem Kongress in Beirut beschlossen wurden. Die Regeln bauen auf den den sogenannte „Eigenregeln des Skilaufens“, welche vom deutschen Juristen Rudolf Nirk auf Grundlage des allgemeinen Verhaltensgrundsatz, andere nicht schuldhaft zu schädigen oder zu gefährden, sowie aus bereits erfolgten Gerichtsentscheidungen, auf. In Österreich wurde 1970 vom Vorläufer des heutigen Kuratoriums für Alpine Sicherheit der Entwurf für eine Pistenordnung (POE) veröffentlicht, der als Grundlage für Landesgesetze dienen sollte und in Bezug auf das Verhalten der Skifahrer inhaltsgleiche Bestimmungen enthielt wie die FIS-Regeln und nur für Skipisten formuliert war. Derartige Gesetze wurden allerdings nie beschlossen.

Im Jahr 1990 wurden die FIS Regeln in Bezug auf „Vorfahrt“ ergänzt, dass man sowohl beim Einfahren, Anfahren und beim hangaufwärts Fahren, also unabhängig von der Bewegungsrichtung, sich vergewissern muss, keine anderen zu gefährden. 2002 wurden sowohl Snowboarder in den Text aufgenommen als auch die Passage „hangaufwärts schwingen oder fahren“ in Regel 5 eingefügt, um den neuen Möglichkeiten des Carving Rechnung zu tragen. Regel 6 & 7, nur am Pistenrand anzuhalten, unübersichtliche Stellen für einen Stopp zu meiden, sowie beim Auf- oder Abstieg den Pistenrand zu nutzen, sind besonders relevante Regeln, welche auch für Pistenskitourengeher Gültigkeit haben.

Relevante FIS-Regeln für Pistentourengeher

Geltungsbereich

In Österreich sind die FIS Regeln weder Gewohnheitsrecht noch gesatzte Regeln, sondern konkretisieren und bündeln die einzuhaltenden Sorgfaltsmaßstäbe für Skifahrer. Auch nach der Rechtssprechung des OGH haben diese Sportregeln zwar keine Rechtsnormen-Qualität, gelten aber als Zusammenfassung der Sorgfaltspflichten beim Skisport und sind als solche von den Sportlern zu beachten. Eine solche Einordnung überträgt den vielfach von anderen Lebenslagen gewohnten Vertrauensgrundsatz auch auf die Skipiste. Skifahrer sollen darauf vertrauen können, dass sich andere Pistenbenützer an bestimmte Vorschriften halten und gegebenenfalls bei einer Nichteinhaltung auch gerichtlich verfolgt werden können. Damit wird ein gewisser Grad an Rechtssicherheit hergestellt.

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