Mitglieder
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan und findet in jedem Jahr zweimal statt. In der Regel im zweiten und vierten Jahresviertel.
Die Mitglieder des Kuratoriums gliedern sich in
- Institutionelle Mitglieder
Institutionen, die sich mit alpinen Belangen beschäftigen (z.B. bundesweit tätige alpine Vereine, Rettungsorganisationen, Berufsverbände, Skiverbände sowie Alpinpolizei, Bundesheer, wissenschaftliche Einrichtungen, Legislative / Exekutive, Körperschaften auch der Länder).
- Experten
Natürliche Personen, die sich intensiv mit der Ausbildung, der Sicherheit oder rechtlichen Problemstellungen im Berg- und Schneesport beschäftigen.
- Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder können nur natürliche Personen sein.