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Plansegg, Serfaus / Foto: Tirol Werbung, Pupeter Robert
Beim Pisten-Ordnungs-Entwurf (POE) des Österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit handelt es sich um allgemeine Verhaltensregeln im organiserten Skiraum, jedoch ohne gültigen Rechtsnormen, auch nicht Gewohnheitsrecht. Die Gerichte ziehen jedoch bei Skiunfällen den POE-Entwurf genauso wie die FIS-Regeln als wichtigen Maßstab zur Beurteilung von Sorgfaltspflichten bei der Ausübung des alpinen Skisports heran. Der POE wurde von Dr. Josef Pichler, Dr. Hiltscher und Dr. Peter Reindl zusammengestellt.
Foto: Tirol Werbung – Robert Pupeter

1. Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für Skipisten. Als solche gelten Abfahrtsstrecken und Übungshänge, die allgemein und regelmäßig von zahlreichen Skifahrern benützt werden.

2. Skiausrüstung

Der Skifahrer hat sich so auszurüsten, dass er andere nicht mehr als gewöhnlich gefährdet.

3. Wahl der Abfahrtstrecke

Der Skifahrer muss bei der Wahl der Abfahrtsstrecke sein Können berücksichtigen.

4. Beobachtungs- und Wartepflicht des anfahrenden oder in die Piste einfahrenden Skifahrers

Den anfahrenden oder in eine Skipiste einfahrenden Skifahrer trifft gegenüber den abfahrenden Skifahrern die Beobachtungs- und Warteverpflichtung; er hat sich auch davon zu überzeugen, dass er ohne Gefährdung Nachkommender den Lauf beginnen oder fortstzen kann.

5. Kontrolliertes Fahren

Der Schifahrer hat so kontrolliert zu fahren, daß er jedem Hindernis ausweichen oder vor diesem anhalten kann; er hat insbesondere die Fahrgeschwindigkeit seinem Können, dem Gelände, der Schneebeschaffenheit und dem Vorhandensein anderer Personen anzupassen.

6. Fahren auf Sicht

Der Skifahrer hat während der Fahrt das Gelände und die anderen Personen vor sich ständig genau zu
beobachten, alle möglichen Hindernisse zu berücksichtigen und auf Sicht zu fahren.

7. Notsturz

Falls dem Skifahrer rechtzeitiges Anhalten oder Ausweichen nicht möglich ist, hat er sich hinzuwerfen, um einen drohenden Zusammenstoss mit einem anderen zu vermeiden oder die Wucht des
Aufpralles zu verringern, wenn dies zumutbar und unter den gegebenen Verhältnissen zur Gefahrenminderung zweckmäßig erscheint.

8. Vorrang des vorderen, langsameren Schifahrers

Der hintere, schnellere Skifahrer hat seine Fahrweise dem vorderen, langsameren Skifahrer anzupassen; dieser hat Vorrang gegenüber dem hinteren Fahrer. Der Skifahrer ist nicht verpflichtet, während der Fahrt die Läufer hinter sich zu beobachten, jedoch hat der die Piste querende Skiläufer auch nach oben zu beobachten und auf von oben kommende Läufer Rücksicht zu nehmen.

9. Sicherheitsabstand

Der hintere Skifahrer hat gegenüber dem vorderen Skifahrer, der überholende oder vorbeifahrende Skifahrer gegenüber den vor ihm fahrenden oder stehenden Personen einen angemessenen Sicherheitsabstand einzuhalten.

10. Vorrang des geschleppten Skifahrers

Der vom Skilift geschleppte Skifahrer hat Vorrang gegenüber den die Lifttrasse querenden Personen.

11. Verweilen auf der Abfahrtsstrecke

Der Skifahrer darf an einer unübersichtlichen oder engen Stelle einer Skipiste nicht unnötig verweilen; dies gilt auch für den gestürzten Skifahrer.

12. Aufsteigende Skifahrer und Fußgänger

Aufsteigende Skifahrer und Fußgänger dürfen im allgemeinen nur den Rand einer Abfahrtstrecke
benützen.

13. Beachtung der Zeichen

Jedermann hat die Zeichen an den Skipisten zu beachten.

14. Pistenbenützung

Skipisten dürfen nur mit Skiern und solchen Wintersportgeräten benützt werden, die eine besondere Gefährdung anderer Benützer nicht herbeiführen.

15. Tiere auf Pisten

Niemand darf während des Skibetriebs Tiere auf der Abfahrtsstrecke frei herumlaufen lassen.

16. Verhalten bei Unfällen

Alle an einem Skiunfall beteiligten Personen haben anzuhalten, einander ihre Namen und Anschriften bekanntzugeben und den verletzten Personen die erforderliche und zumutbare Hilfe zu leisten.

17. Andere Skipistenbenützer

Die für Skifahrer erlassenen Bestimmungen gelten auch für die Benützer
anderer Wintersportgeräte auf Skipisten.
ÖSV FIS-Regeln und Videos

Richtiges Schleppliftfahren

Richtiges Verhalten der Schiläufer vermeidet Wartezeiten und verhindert Unfälle.

1. Anstellen

Stellen Sie sich geordnet an, bei Tellerliften einzeln, bei Liften mit Doppelbügeln paarweise; so
schonen Sie eigene und fremde Schier und vermeiden Stockungen.

2. Einsteigen

Treten Sie zügig an dei Einstiegsstelle, nehmen Sie beide Stöcke in die äußere Hand, um die andere
für den Schleppanker frei zu haben.

3. Anfahren

Setzen Sie sich nicht auf den Schleppbügel! Bleiben Sie stehen, lehnen Sie sich leicht gegen den Bügel
und lassen Sie sich schieben. Gleitende Schritte erleichtern das Anfahren.

4. Verhalten während der Fahrt

Belasten Sie bei offener Schiführung beide Schier gleichmäßig. Lehnen Sie sich weder nach außen
noch auf den Partner, dann halten Sie das Gleichgewicht besser.

5. Spur halten

Bleiben Sie in der Schleppspur, fahren Sie nicht “Slalom” und steigen Sie nicht vorzeitig aus, sonst
gefährden Sie sich und andere.

6. Verhalten nach einem Sturz

Wer in der Liftspur stürzt, muss sich bemühen, die Spur sofort frei zu machen. Nachfolger können
kaum ausweichen.

7. Vorbereitung auf den Ausstieg

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf das Aussteigen vor. Achten Sie darauf, dass sich der Schleppbügel
nicht in Ihrer Kleidung verfängt.

8. Aussteigen

Steigen Sie zügig aus, lassen Sie den Bügel in Fahrtrichtung aus und werfen Sie ihn nicht achtlos zur
Seite.

9. Verlassen der Ausstiegsstelle

Verlassen Sie dei Ausstiegsstelle sofort. Machen Sie Platz für nachfolgende Schifahrer, damit es nicht
zu Kollisionen kommt oder Sie von einem pendelnden Liftbügel getroffen werden.